Brauche ich eine Baugenehmigung für Hot Tub und Holzofen?

Du möchtest dir einen Hot Tub zulegen und fragst dich, ob du eine Baugenehmigung dafür brauchst? In diesem Artikel erfährst du, was du rechtlich beachten musst – sowohl für den Hot Tub selbst als auch für einen Holzofen zur Erwärmung. Mit den richtigen Infos bist du auf der sicheren Seite und kannst dich entspannt auf dein Hot Tub-Projekt freuen.

Autor: Dieter Neugebauer

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Ist ein Hot Tub und Ofen baugenehmigungspflichtig?

Zusammenfassung

Hot Tubs ohne bauliche Veränderungen sind in der Regel genehmigungsfrei.
Für Holzöfen gelten die Emissionsvorschriften der BImSchV.
Informiere dich bei den örtlichen Behörden über spezifische Regelungen und halte stets die Grenzabstände ein.

Hot Tub Baugenehmigung

Wann ist eine Baugenehmigung notwendig?

Grundsätzlich gilt in Deutschland: Das Aufstellen eines Hot Tubs ist in der Regel nicht genehmigungspflichtig. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte bauliche Anlage, nicht um ein Gebäude, das zwingend einer Baugenehmigung bedarf. Entscheidest du dich also für einen handelsüblichen Hot Tub ohne bauliche Veränderungen, brauchst du keine Genehmigung.
Aber Vorsicht! Baurecht ist Ländersache. Das bedeutet, die Vorschriften können je nach Bundesland unterschiedlich sein. In Nordrhein-Westfalen sind beispielsweise Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis 100 m³ verfahrensfrei, sofern sie sich nicht im Außenbereich befinden​.

Mein Tipp: Frag zur Sicherheit beim zuständigen Bauamt nach, ob spezielle lokale Vorschriften für den Bau eines Hot Tubs in deinem Garten gelten. Auch Vorschriften zu Grenzabständen zum Nachbargrundstück (zwei bis drei Meter sind üblich) und zur Entsorgung des Wassers können variieren.


Genehmigung für den Holzofen im Hot Tub

Feuerstätten und die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV)

Der Holzofen, der das Wasser in deinem Hot Tub beheizt, unterliegt in Deutschland den strengen Anforderungen der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV). Diese regelt Grenzwerte für die Emissionen von Kohlendioxid (CO₂) und Staub. Ein Holzofen muss zudem einen Mindestwirkungsgrad erreichen​.

Da diese Vorgaben regional unterschiedlich umgesetzt werden, ist der Schornsteinfeger dein wichtigster Ansprechpartner. Er prüft, ob der Holzofen den Vorschriften entspricht und gibt wertvolle Tipps zur Aufstellung und Sicherheit. Vor allem, wenn du den Ofen selbst installierst, solltest du sicherstellen, dass alle Emissions- und Brandschutzvorschriften eingehalten werden.

Ausnahmen und Sondergenehmigungen

Wenn dein Holzofen nicht den Vorgaben der BImSchV entspricht, hast du in bestimmten Fällen die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Das ist besonders dann notwendig, wenn der Ofen die Emissionsgrenzwerte überschreitet. Diese Genehmigung wird von der örtlichen Immissionsschutzbehörde erteilt und ist einzelfallabhängig.
Falls der Aufbau des Hot Tubs an sich einer Baugenehmigung unterliegt, ist diese Ausnahmegenehmigung in der Regel Voraussetzung​.


Spezielle Regelungen in Österreich und der Schweiz

Die Vorschriften in Österreich und der Schweiz sind ähnlich, können aber je nach Region und Kanton stark variieren. In Österreich wurden die Bauvorschriften weitgehend harmonisiert, dennoch ist eine Rücksprache mit den lokalen Behörden ratsam. In der Schweiz gilt besonders außerhalb von Bauzonen eine Bewilligungspflicht​.


Fazit

In den meisten Fällen brauchst du für den Aufbau eines Hot Tubs keine Baugenehmigung. Die Ausnahme sind größere bauliche Vorhaben oder spezifische Vorschriften deines Bundeslandes. Der Betrieb eines Holzofens hingegen unterliegt strengen Richtlinien, die du mit deinem Schornsteinfeger abklären solltest. So vermeidest du unangenehme Überraschungen und genießt deinen Hot Tub unbeschwert.

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